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Finanzdienstleistungsinstitut: Veröffentlichungen
Veröffentlichungen

Finanzdienstleistungsinstitut

Cube Finanz AG

Angaben gemäß Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin -
und der Deutschen Bundesbank

Cube Finanz AG ist ein Finanzdienstleistungsinstitut mit Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz - KWG - und wird als Institut von der BaFin und der Deutschen Bundesbank auf Einhaltung gesetzlicher Vorgaben überwacht.

Als Institut sind wir gesetzlich u.a. dazu verpflichtet, Anweisungen der BaFin und der Deutschen Bundesbank zu folgen und Informationen zu veröffentlichen.

Wir kommen unseren Verpflichtungen gerne nach und publizieren unsere Veröffentlichungen auf dieser Internetseite.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter Fon: 07141-9903-3 zur Verfügung.

Gemäß BaFin Rundschreiben 22/2009 vom 21.12.2009

Vergütungssysteme - Beginn Veröffentlichung

  • Beginn der Veröffentlichung: Dezember 2009; letzte Aktualisierung: Dezember 2009.
  • Das Vergütungssystem der Cube Finanz AG folgt der Organisations-Richtlinie „Vergütungssysteme“, die seit Dezember 2009 in Gang gesetzt wurde.
  • Das Vergütungssystem für Geschäftsleiter und Mitarbeiter basiert allein auf fixe Vergütungen, es fallen weder variable Zahlungen noch Bonuszahlungen an. Die Eigentümer der Cube Finanz AG und sonstige Dritte erhalten keine variablen Vergütungen oder Bonuszahlungen.
  • Der Vergütungsausschuss setzt sich aus dem Aufsichtsrat und dem Vorstand zusammen und ist über diese Organe organisatorisch eingebunden. Der Vergütungsausschuss verfasst mindestens einmal jährlich einen Vergütungsbericht. Der letzte Vergütungsbericht wurde im Dezember 2009 verfasst.
  • Geschäftsleiter, Vorstand und potentieller Begünstigter der Cube Finanz AG ist Herr Dipl.-Kfm. Franco d‘ Angelico. Er erhält ausschließlich fixe Vergütungen.
  • Es wurden keine bedeutenden vertraglichen Abfindungen im aktuellen Geschäftsjahr geleistet.

Vergütungssysteme - Ende Veröffentlichung